Music Camp - AGBs

AGB des Music Camp

 

Unterrichts- und Vertragsbedingungen von „Music Camp“

 

1. Vertragspflichten des Institutsinhabers

Der Institutsinhaber verpflichtet sich hiermit, den Vertragspartner bzw. Schüler gemäß der unter 1. (Angaben zum Unterricht) genannten Bedingungen zu unterrichten.

 

2. Vertragspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber dem Institutsinhaber zur Zahlung einer Vergütung für die vereinbarte Unterrichtszeit.

 

3.Unterrichtszeit

Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach dem vereinbarten Abonnement (je nach Gruppengröße). Die Unterrichtstermine werden direkt mit dem/der LehrerIn abgesprochen. Sollte ein Unterricht nicht spätestens 72 Stunden vor dem Termin verschoben werden. Gilt dieser als gehalten.

 

4. Haftung

Für alle durch einen Schüler vorsätzlich verursachten Schäden an Instrumenten, Einrichtungen, Räumen usw. sowie deren Folgeschäden, haften der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten in vollen Umfang.

 

5.Ausfall des Schülers

Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder -erstattung.

 

6.Ausfall des Lehrers / keine höchstpersönliche Unterrichtspflicht

Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Es kann auch ein Ersatzlehrer den Unterricht vollziehen. Die Vor- oder Nachholstunde kann auch in gemischten Gruppen (Schüler aus verschiedenen Gruppen) stattfinden.

 

7.Unterrichtsgebühr

Die Unterrichtsgebühr ist eine einmal Gebühr und kann in monatl. Teilbeträgen im Voraus entrichtet werden. Bei Kursen ist es eine Jahresgebühr (für mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Jahr)

Pro weiteres Familienmitglied 1. Grades oder Besuch eines zweiten Unterrichtsfachs des gleichen Schülers gewähren wir 5% Rabatt auf den Beitrag bei Zahlung vom gleichen Konto.

Das Notenmaterial für den Unterricht ist vom Schüler bzw. Erziehungsberechtigten selbst zu erwerben.

Für eine Rechnungserstellung wird eine zusätzliche Gebühr von 5,- € pro Vorgang erhoben. Achten Sie bitte auf eine ausreichende Deckung Ihres Kontos, jede Bankstornierung kostet 10,- €. Deshalb nehmen Sie bitte an unserem Lastschriftverfahren teil - für Sie völlig kostenlos.

 

8. Vertragsdauer

Der Vertrag wird bei Kursen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine 2-monatige Probezeit, die mit der ersten Unterrichtsstunde beginnt.

In der Probezeit kann der Vertrag bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der 2 Monate schriftlich gekündigt werden, ansonsten wird der Vertrag unbefristet weitergeführt. Abos müssen spätestens 4 Wochen vor Abo-Ablauf gekündigt werden, ansonsten erfolgt eine automatische Verlängerung.

 

9.Kündigung

Der Vertrag kann gegenseitig mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats schriftlich, formlos gekündigt werden (kein Einschreiben nötig). Eine sofortige Kündigung des Vertrages seitens der Musikschule ist insbesondere aus krankheitsbedingten Gründen (Vorlage eines Attests) beider Seiten oder groben Fehlverhalten des Schülers möglich (z.B. Nichtbeachtung der Hausaufgaben oder Störung des Unterrichts).

 

10. Änderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann keine Partei Schadenersatzansprüche herleiten.

 

11. Änderung der Gruppengröße

Falls sich die Gruppengröße während der Vertragslaufzeit durch Kündigung, Anmeldung, Zusammenlegung, Auseinanderlegung ändern sollte, werden ggf. alle Unterrichtsgebühren sowie die Unterrichtsdauer automatisch der Staffelpreis-Tabelle (siehe unten) angeglichen. Der Schüler oder Erziehungsberechtigte bekommt darüber rechtzeitig entweder eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Mitteilung.

 

12. Höhere Gewalt

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler erbracht werden, ist MC berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

(Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann.)

 

13.Lehrerbindung

Es kann jederzeit ein Lehrerwechsel seitens der Musikschule vorgenommen werden, sofern dies aus privaten oder betriebsinternen Gründen notwendig ist. Die Unterrichtsbedingungen ändern sich dadurch nicht. Die Lehrkräfte der Musikschule sind nicht berechtigt vertragliche Abmachungen mit den Schülern zu treffen. Auch haben mündliche Nebenabreden keine Gültigkeit. In der Ausgestaltung der Unterrichtseinheiten unterliegen die Lehrkräfte keinen Einschränkungen.

 

14.Bildmaterial

Der Kursteilnehmer und ggf. deren Erziehungsberechtigter erlaubt der Musikschule Bilder von Veranstaltungen der Schule auf der Homepage oder Facebook zu veröffentlichen, in Diashows zu zeigen oder diese in Prospekten und Flyern zu verwenden. Sollte das Bild nicht gefallen oder die Veröffentlichung nicht erwünscht sein, so ist dies bekannt zu geben und wird umgehend seitens der Musikschule geändert / entfernt.

 

15. Gültigkeit

Sonstige Vereinbarungen: Alle bestehenden (alte) Verträge verlieren nach Unterzeichnung mit diesem ihre Gültigkeit. Jede Vertragspartei bestätigt durch die Unterschrift auf der Vorderseite den Erhalt einer Vertragsausfertigung.